Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Präambel

Die EUVIA TRAVEL GmbH (nachfolgend sonnenklar.TV genannt) vermittelt Reiseleistungen auf dem Internetportal www.sonnenklar.tv, welches von der EUVIA TRAVEL GmbH mit Sitz in München betrieben wird. Auf diesem Internetportal werden verschiedene Reiseleistungen von verschiedenen jeweils namentlich benannten Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder sonstigen Leistungsträgern angeboten. 

Nachfolgende Vermittlerbedingungen gelten für die Vermittlungsleistungen von sonnenklar.TV für Pauschalreisen, (Nur-)Flug, (Nur-)Hotel, Mietwagen und Städtereisen, sonstige Reiseleistungen, verbundene Reiseleistungen sowie Reiseversicherungen auf dem Internetportal www.sonnenklar.tv.  

Bitte beachten Sie im Übrigen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reise- und Zahlungsbedingungen) sowie vorvertraglichen Unterrichtungen des jeweils verantwortlichen Anbieters bei der Leistungsbeschreibung.

Darüber hinaus bietet Ihnen sonnenklar.TV im Rahmen dieser Website die Möglichkeit, Produkte und Reiseleistungen im Wege der Vermittlung durch externe Dritte nach Maßgabe 

 

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

(1) Zwischen dem Kunden und sonnenklar.TV kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt sonnenklar.TV, ihm Pauschalreisen, einen (Nur-)Flug, ein (Nur-)Hotel, einen Mietwagen, Städtereisen, sonstige Reiseleistungen, verbundene Reiseleistungen und/oder Reiseversicherungen des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. sonnenklar.TV tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt, nicht in eigenem Namen an.

(2) Die von sonnenklar.TV auf www.sonnenklar.de dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot von sonnenklar.TV oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.

Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an sonnenklar.TV gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt sonnenklar.TV gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung.

Der Kunde erhält daraufhin von sonnenklar.TV per E-Mail unter der von ihm angegebenen 

E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. 

Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss sich der Kunde unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sonnenklar.TV unter der Rufnummer 089 – 710 457 505 melden und die Daten richtigstellen. sonnenklar.TV weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches sonnenklar.TV in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet, soweit die fehlerhafte Dateneingabe nicht auf sonnenklar.TV zuzurechnende Umstände zurückzuführen ist.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder sonnenklar.TV im Namen des Leistungsträgers dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.

 

II. Vermittlungsentgelte

Für Vermittlungsleistungen von sonnenkler.TV erhebt sonnenkler.TV vom Kunden derzeit kein gesondertes Vermittlungsentgelt. 

 

III. Formblatt, vorvertragliche Unterrichtung 

(1) sonnenklar.TV wird dem Kunden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, im gesetzlich erforderlichen Umfang das zutreffende ausgefüllte Formblatt (Art. 250 § 2 und § 4 bzw. Art. 251 § 2 EGBGB)zur Verfügung stellen bzw. im Falle eines telefonischen Pauschalreisevertragsschlusses die Informationen des jeweiligen Formblattes telefonisch zur Verfügung stellen.

(2) sonnenklar.TV wird darüber hinaus der Pflicht zur vorvertraglichen Unterrichtung über Informationen (z.B. wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung; Name, Anschrift der Niederlassung, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Reiseveranstalters; Reisepreis einschließlich Steuern und ggf. aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten; Zahlungsmodalitäten; soweit diese für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind, im gesetzlich festgelegten Rahmen nachkommen.

(3) sonnenklar.TV haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

 

IV. Zahlung

(1) Reiseveranstalter bzw. sonnenklar.TV als Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht, ein entsprechender Sicherungsschein ausgehändigt und dem Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung gestellt wurde.

(2) Die Zahlungskonditionen wie insbesondere die Höhe der Anzahlung bzw. Fälligkeit der Zahlungen bestimmen sich nach den Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers.

(3) Die Vermittlungsentgelte sowie Aufwendungen oder Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Unser Service-Center hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der Hotline 089 – 710 457 505 weiter. 

 

V. Reiseunterlagen

(1) Reiseunterlagen, die sonnenklar.TV von den Reiseveranstaltern und Leistungsträgern zur Weiterleitung an den Kunden erhält,  werden dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt; in Einzelfällen werden die Reiseunterlagen an einem Flughafenschalter hinterlegt, der dem Kunden mitgeteilt wird. 

(2) Bei Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung der Voucher an den Kunden entweder per Post, Fax oder E-Mail oder es wird dem Kunden die Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Mietwagenunternehmen übermittelt.  

(3) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.

(4) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per E-Mail übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.

(5) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten sonnenklar.TV umgehend hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

VI. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von sonnenklar.TV ist jedoch für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den typisch vorhersehbaren Schaden, maximal für jeden Einzelfall bis zu dem je Person anfallenden Gesamtpreis der vermittelten Reise oder Reiseleitung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sich nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung und lässt auch die Haftung von sonnenklar.TV nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB unberührt.

 

VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

(1) Bezüglich der Einreisebestimmungen wird grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder sonnenklar.TV ausdrücklich mitgeteilt wurde. 

(2) Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

(3) sonnenklar.TV haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, sonnenklar.TV hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

(4) Dem Kunden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.

 

VIII. Versicherungen

(1) sonnenklar.TV empfiehlt auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und ein Reiseschutzpaket oder bei Buchung zumindest eine Reiserücktritts-Versicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung (inkl. Rückbeförderung) bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen.

(2) Sollten der Kunde im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so kann er sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000

Fax: 0800 3699000

E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de

Homepage: www.versicherungsombudsmann.de.

 

IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reise- und Zahlungsbedingungen) der Reiseveranstalter / Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen können. 

(2) Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. 

(3) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. 

 

X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. 

 

XI. Verjährungsverkürzung

(1) Die Ansprüche des Kunden gegen sonnenklar.TV aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solchen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von sonnenklar.TV oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von sonnenklar.TV beruhen. 

(2) Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

 

XII. Verbraucherschlichtungsstelle / OS-Plattform

(1) sonnenklar.TV ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil. 

(2) sonnenklar.TV weist den Kunden hiermit auf die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ betriebenen Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hin.

 

XIII. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Reisevermittlers. 

(3) Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.

 

 

Stand: 22.01.2024

Unsere Anschrift: 

EUVIA TRAVEL GmbH

Landsberger Straße 88

80339 München

 

Bewertung für sonnenklar.TV - EUVIA Travel GmbH

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4.5 von 5 Sternen

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24.12.2024