Luxus-Kreuzfahrt mit der Celebrity Reflection von Amsterdam nach Rom


 Niederlande - Amsterdam
Leider vorübergehend nicht buchbar

Alternative Angebote, die Sie ebenfalls interessieren könnten

Luxus-Kreuzfahrt mit der Celebrity Reflection von Amsterdam nach Rom leider vorübergehend nicht buchbar!

Bilder

Verfügbare Optionen

Es stehen folgende Verpflegungsarten zur Auswahl:

    Infos in kürze verfügbar...

Sie können aus folgenden Zimmertypen wählen:

    Infos in kürze verfügbar...
  • Hotelinformationen vom Anbieter: Berge & Meer

Reise-Code: K8Z159

Reisezeitraum von: 04.09.2021

Reisezeitraum bis: 16.09.2021

Highlights der Reise:

  • Über Nacht in Bilbao in Spanien
  • Portugals Hauptstadt Lissabon erkunden
  • Die Hafenstädte Malaga und Cartagena


Mit der Celebrity Reflection von Amsterdam bis nach Rom: Gehen Sie auf eine atemberaubende Reise mit der Celebrity Reflection. Lassen Sie sich von den Hafenstädten Le Havre, Bilbao, Cadiz, Malaga und Cartagena verzaubern.

Reisearten: Kreuzfahrten,Hochseekreuzfahrten

Inklusivleistungen:
  • Rückflug mit Eurowings (oder gleichwertig, ggf. mit Zwischenstopp) von Rom in der Economy Class
  • Kreuzfahrt gemäß Reiseverlauf
  • 12 Übernachtungen an Bord des Luxusschiffs Celebrity Reflection
  • Unterbringung in der gebuchten Kabinenkategorie
  • All-Inclusive an Bord wie beschrieben
  • Getränkepaket inklusive
  • 150 US$ Bordguthaben pro Person
  • Teilnahme an diversen Bordveranstaltungen
  • Internationaler Gästeservice an Bord
  • Ein- und Ausschiffungsgebühren in allen Häfen


Garantierte Abreise: nein

Deutschsprachige Reiseleitung: nein

Unterbringung:

Celebrity Reflection

Ihr Luxus-Schiff: Celebrity Reflection

Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr. In allen Kabinen steht Ihnen ein 24-Stunden-Kabinenservice zur Verfügung. Für Bestellungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr wird eine Service-Gebühr erhoben.
Die Celebrity Reflection ist das neuste Kreuzfahrtschiff der Solstice Klasse. Mit Platz für 3.046 Passagiere bietet das Schiff eine übersichtliche Auswahl an Kabinenkategorien an, zu denen drei neue Suiten-Kategorien hinzugekommen sind. Zusätzlich gibt es jetzt 72 weitere Kabinen, mehr Sitzplätze in den Restaurants und im Theater sowie einen vergrößerten Wellnessbereich. Ein weiteres Highlight ist der Lawn Club Grill, in dem Ihnen perfekt gegrillte Steaks unter freiem Himmel serviert werden. Daneben gibt es zahlreiche andere kulinarische Einrichtungen, in denen Gourmetfans voll auf ihre Kosten kommen. Auch für zahlreiche Aktivitäten- und Unterhaltungsangebote ist gesorgt: erlesene Sprach-, Tanz-, Kunst-, Koch- und Weinkurse, Fitnesscenter, Jogging-Stecke, Bibliothek, Bars, Clubs, Casino und ein Theater mit interaktiven Shows.
Servicegebühr:

  • All-Inclusive - Ihre All Inclusive Leistungen an Bord Frühstück, Mittag- und Abendessen, Mitternachtsbuffet sowie Zwischenmahlzeiten, Eis, Kaffee, Tee, Säfte und Wasser während der Mahlzeiten. Das Classic Getränkepaket enthält Coca-Cola® Erfrischungsgetränke wie Cola, Fanta oder Sprite sowie frisch gepresste Säfte, Kaffee- und Teespezialitäten und einfaches Flaschenwasser sowie zusätzlich alle Biere bis zu 6 US$ und alle Spirituosen, Cocktails, Frozen Drinks bis zu 8 US$ und Weine im Glas 9 US$.
  • Innenkabine - Die Innenkabinen (ca. 16 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind modern eingerichtet. Sie verfügen über Dusche/WC, Föhn, Bademäntel, Radio, Telefon, Interkativer Fernseher, 24-Stunden Zimmerservice, Safe und Sitzbereich.
  • Außenkabine - Die Außenkabinen (ca. 16 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind modern eingerichtet. Sie verfügen über Dusche/WC, Föhn, Bademäntel, Radio, Telefon, Interkativer Fernseher, 24-Stunden Zimmerservice, Safe und Sitzbereich. Zudem verfügen Sie über ein Fenster.
  • Balkonkabine - Die Balkonkabinen (ca. 18 m², min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind modern eingerichtet. Sie verfügen über Dusche/WC, Föhn, Bademäntel, Radio, Telefon, Interkativer Fernseher, 24-Stunden Zimmerservice, Safe und Sitzbereich sowie über einen Balkon.
  • Concierge Class Kabine - Die Celebrity Concierge Class Kabinen (ca. 22 m² (inkl. Balkon), min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) bieten Ihnen zusätzlich noch mehr Komfort. Es erwarten Sie neben allen Annehmlichkeiten der Standard Balkonkabinen eine bevorzugte Behandlung bei der Ein- und Ausschiffung, Begrüßungschampagner, Obst und Blumen, ein Massageduschkopf, bevorzugte Platzreservierung in den Haupt- und Spezialitätenrestaurants und vieles mehr.


Hotelhinweis: Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr. In allen Kabinen steht Ihnen ein 24-Stunden-Kabinenservice zur Verfügung. Für Bestellungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr wird eine Service-Gebühr erhoben.

Zug zum Flug: Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis ein Zug zum Flug Ticket für die Deutsche Bahn AG (2. Klasse inkl. ICE-Nutzung). Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil bei Anreisen ab dem 01.11.2021 nicht mehr in dieser Reise enthalten ist. Der Vorteil gilt nur für Anreisen bis zum 31.10.2022. Dieses Ticket gilt innerhalb Deutschlands. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter http://www.zugzumflug.de.

Eingeschränkte Mobilität: Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Wunschleistungen:
  • Zuschlag Doppelkabine zur Alleinbelegung pro Person
  • Innenkabine 2.299 €
  • Außenkabine 2.599 €
  • Balkonkabine 3.099 €
  • Conciergekabine 3.399 €


Weitere Informationen: Internationales Publikum. Die Bordsprache ist Englisch. Personen unter 21 Jahren dürfen, wenn sie nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, dessen Mindestalter 21 Jahre beträgt, nicht allein eine Kreuzfahrt unternehmen oder eine Kabine belegen. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren. Eine Heiratsurkunde muss bei Buchung und Einschiffung vorgelegt werden. (Für Kreuzfahrten, die in Europa, Asien, Südamerika, Neuseeland und Australien starten, ist das Mindestalter 18 Jahre).

Reiseverlauf:1. Tag - Amsterdam (Niederlande) (Dauer 1 Tag) Abfahrt: 17.00 Uhr

Individuelle Anreise und Einschiffung auf die Celebrity Reflection.

2. Tag - Zeebrügge (Brügge/Belgien) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 7.00 Uhr Abfahrt: 16.00 Uhr

3. Tag - Le Havre (Paris/Frankreich) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 7.00 Uhr Abfahrt: 21.00 Uhr

4. Tag - Erholung auf See (Dauer 1 Tag)

5. - 6. Tag - Bilbao (Spanien) (Dauer 2 Tage) Ankunft: 9.30 Uhr Abfahrt: 17.00 Uhr

7. Tag - Erholung auf See (Dauer 1 Tag)

8. Tag - Lissabon (Portugal) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 7.00 Uhr Abfahrt: 17.00 Uhr

9. Tag - Cadiz (Sevilla/Spanien) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 9.30 Uhr Abfahrt: 19.00 Uhr

10. Tag - Malaga (Spanien) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 7.00 Uhr Abfahrt: 18.00 Uhr

11. Tag - Cartagena (Spanien) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 9.00 Uhr Abfahrt: 18.00 Uhr

12. Tag - Erholung auf See (Dauer 1 Tag)

13. Tag - Civitavecchia (Rom/Italien) (Dauer 1 Tag) Ankunft: 5.00 Uhr

Ankunft, Transfer zum Flughafen Rom und Rückflug nach Deutschland. Ankunft in Deutschland.



Reiseverlauf Hinweis:

Routenänderung vorbehalten.



Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger:

Belgien

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis voraussichtlich zum 18 April 2021. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Landweg
- Seeweg

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:
In Antwerpen (Innenstadt mit Ausnahme des Hafengebiets sowie den Autobahnen A12 und A14) und Brüssel (gesamte Region mit Ausnahme der Stadtautobahn) wurden Umweltzonen eingerichtet, in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden. Reisende sollten vor Einreise in diese sogenannten "Low Emission Zones" (LEZ) überprüfen, ob ihr Fahrzeug dort zugelassen ist, und müssen es gegebenenfalls registrieren. Prüfen Sie dies für Antwerpen unter https://lez.antwerpen.be/ und für Brüssel unter https://www.lez.brussels. Die Registrierung für eine Umweltzone ist nicht auf die jeweils andere Umweltzone übertragbar. Bei Nichteinhaltung dieser Vorkehrungen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.



Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Frankreich

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Reisen zwischen Festlandfrankreich und den französischen Überseegebieten sind derzeit nicht gestattet.

Wichtig bei der Einreise:
Es kommt zu abweichenden Bestimmungen für Reisende aus verschiedenen Ländern. Geltende Bestimmungen können Sie unter https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ einsehen.

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Es muss sich dabei um einen PCR-Test handeln, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es muss außerdem eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit vorgelegt werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Korsika:
Reisende nach Korsika benötigen einen negativen COVID-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie der Testpflicht nachgekommen, sie negativ getestet und symptomfrei sind. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass Reisende innerhalb der letzten 14 Tage keinen wissentlichen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten. Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geschlossen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar
- Taxis: teilweise verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen öffentlichen Räumen; in Paris und einigen Städten auch in öffentlichen Außenbereichen
- Mindestabstand: ja
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass das Département Moselle aktuell als Virusvarianten-Gebiet eingestuft wurde.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber


Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Italien

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia.html. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisen innerhalb des Landes derzeit nicht erlaubt sind und es daher zu Einreiseverweigerungen kommen kann, wenn sich das Endziel von Reisenden in einer anderen Region befindet, als die Einreise. Zudem bestehen generelle Einreisesperren für die roten Zonen innerhalb des Landes. Eine Übersicht dazu finden Sie im Absatz "Reisen innerhalb des Landes". Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Erste Kreuzfahrtschiffe unter italienischer Flagge dürfen den Betrieb für Passagiere, die in Schengen-Ländern wohnhaft sind, wieder aufnehmen. Andere Kreuzfahrtschiffe unterliegen weiterhin Beschränkungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Reederei oder Kreuzfahrtgesellschaft.

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 6 April 2021 nicht erlaubt. Innerhalb des Landes werden die Regionen und autonomen Provinzen je nach ihrer Infektionslage kategorisiert (grün, orange, rot). In den rot eingestuften Zonen gelten Ein- und Ausreisesperren sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die Kategorisierung sowie weitere Informationen zu den jeweils geltenden Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.

Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis voraussichtlich zum 5 März 2021. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus Österreich sowie Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mindestens 12 Stunden dort aufgehalten haben. Diese Reisenden müssen sich zudem bei der zuständigen Gesundheitsbehörde in Italien registrieren und sich auf das Coronavirus testen lassen (siehe unten).

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss ein PCR- oder Antigen-Test sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende müssen sich außerdem nach der Ankunft beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt anmelden. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Die Testpflicht betrifft Reisende aus Österreich sowie Personen, die sich dort innerhalb der letzten 14 Tage für mindestens 12 Stunden aufgehalten haben. Diese werden innerhalb von 48 Stunden nach Einreise sowie nach Ablauf einer 14-tägigen Quarantäne getestet. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/08/self-declaration_in_case_of_entry_into_italy_from_abroad_-_form_14_08.pdf. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Für Flugreisende herrschen veränderte Handgepäck-Bestimmungen, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 6 April 2021)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen - aus unterschiedlichen Haushalten inklusive Fahrer
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit, in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von Privatwohnungen), in privaten Fortbewegungsmitteln sofern die Personen nicht demselben Haushalt angehören
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://www.immuni.italia.it

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Chikungunya-Fieber

Hinweis:
Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.



Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Niederlande

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende können sich in ihrer Unterkunft selbst isolieren. Die Quarantänedauer kann verkürzt werden, wenn Reisende sich nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Reisende unterliegen dabei, je nach Abreiseland, unterschiedlichen Testvorschriften. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/negative-test-result-and-declaration. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://assets.ctfassets.net/biom0eqyyi6b/1ujr8KV2qtylvVTMpEFDDA/063bc2c6100ae1899a0e9d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf. Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei Einreisen auf dem See- und Landweg ist dieses Formular nicht erforderlich. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Transit:
Der Transit ist möglich. Bei Flugreisenden aus Risikogebieten, die im Transit durch die Niederlande reisen, entfällt die Quarantänepflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen. Sie unterliegen jedoch der Testpflicht.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Lockdown: teilweise
- Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 März 2021)
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Fähren und in geschlossenen öffentlichen Räumen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen aus verschiedenen Haushalten
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://coronamelder.nl
- Sanitäranlagen: gemeinschaftliche Sanitäranlagen sind auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden größtenteils geschlossen

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.

Achtung:
Ist eine Reise in die folgenden Gebiete geplant, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Reisebestimmungen:
-Sint Maarten
-Aruba
-Bonaire
-Curacao



Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:22 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Portugal

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, China, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay. Die Einreiseerlaubnis gilt für Staatsbürger und Einwohner aus den EU- und Schengenländern. Aus den genannten Drittstaaten sind nur Einwohner zur Einreise berechtigt. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Landweg (bis voraussichtlich zum 16 März 2021)

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Beschränkungen kommen. Generell ist an den Wochenenden die Bewegungsfreiheit auf den eigenen Landkreis beschränkt.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Reisende aus den erlaubten Ländern, die von Portugal als Risikogebiet eingestuft wurden, benötigen einen negativen PCR-Test zur Einreise nach Portugal. Der Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein. Bitte informieren Sie sich aufgrund der derzeitigen volatilen Lage individuell vorab bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes. Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Madeira:
Reisende nach Madeira müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann innerhalb von 12 bis 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://madeirasafe.com/#/login. Zur Einreise nach Madeira wird zudem ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test benötigt. Können Reisende dieses nicht vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Es wird jedoch empfohlen, ein negatives Testergebnis vor Reisebeginn vorliegen zu haben. Von der Testpflicht befreit sind Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind sowie Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Entsprechende ärztliche Nachweise müssen in englischer Sprache vorgelegt werden. Bei der Impfung ist zu beachten, dass diese mit ausreichendem Abstand vor Reisebeginn erfolgt sein muss, wobei hier die Regelungen je nach Impfstoff variieren können. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland nach Madeira reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See. Auf Madeira wurde der Hafen in Funchal inzwischen wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über die Möglichkeiten zum Landgang soll jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.

Azoren:
Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. Sollte das Formular nicht online ausgefüllt werden können, kann auch der folgende Vordruck verwendet werden: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Reisende, die sich mehr als 7 Tage auf den Azoren aufhalten möchten, werden 6 Tage nach dem ersten Test erneut getestet. Ist ein Aufenthalt von über 13 Tagen geplant, erfolgt zudem am 12. Tag ein weiterer Test. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde in ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen. Die Weiterreise von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Reisen zwischen den Azoreninseln auch ein weiteres Gesundheitsformular ausgefüllt werden muss: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-inter-ilhas-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit geschlossen.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Notstand: ja
- Lockdown: ja
- Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
- Kinos/Theater: geschlossen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
- Regionale Abweichungen möglich
- App: https://stayaway.inesctec.pt/en/
- Portugal ist in vier verschiedene Risikostufen aufgeteilt, für die unterschiedlich schwere Maßnahmen gelten. Die Einteilung der Risikogebiete finden Sie hier: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/ und eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen hier: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.
Bitte beachten Sie dabei, dass Portugal aktuell als Virusvarianten-Gebiet eingestuft wurde.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber



Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:23 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Spanien

Einreisebestimmungen

Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem wird die Einreise aus folgenden Drittstaaten wieder erlaubt: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2020-7140&tn=1&p=20200703. Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit der Reisenden. Bitte beachten Sie, dass einige autonome Gebiete auf dem Festland sowie die Inseln Ibiza und Formentera eine Einreisesperre verordnet haben. Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - dazu zählen die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sowie einige Grenzstellen zu Portugal

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Auf dem Festland dürfen derzeit zahlreiche Gebiete und Städte nicht betreten beziehungsweise verlassen werden. Dies gilt auch in Teilen für die Inseln, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab über die lokalen Maßnahmen. Eine Übersicht dazu finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/estrategia/medidasPrevCCAA.htm.

Bezüglich der Einreise auf die Balearen gilt es, Folgendes zu beachten:
Reisende, die aus anderen spanischen Regionen anreisen, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen, wenn die jeweilige Region eine Inzidenz von 150 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr aufweist. Der Test kann ein PCR- oder TMA-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Eine Übersicht über Fallzahlen innerhalb Spaniens finden Sie unter folgendem Link: https://cnecovid.isciii.es/covid19/.

Bezüglich der Einreise auf die Kanaren gilt es, Folgendes zu beachten:
Die unten genannte Testpflicht gilt auch für Reisende, die aus anderen spanischen Regionen auf die Kanaren reisen. Zusätzlich gilt für Reisende, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen, das Sie vor Reiseantritt das Testergebnis per Mail an pdiasviajes@gobiernodecanarias.org (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) schicken müssen.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht betrifft Reisende auf dem Luft- und Seeweg, die aus Risikogebieten einreisen. Für Einreisen auf dem Landweg und für Personen unter 6 Jahren gilt sie nicht. Bei der Einstufung der Risikogebiete orientiert sich Spanien an der Einstufung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm. Betroffene Reisende müssen ein negatives PCR-, TMA- oder LAMP-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen und die Pass- oder Personalausweisnummer der getesteten Person (identisch zu den Angaben im unten verlinkten Einreiseformular), das Testdatum, den Namen des Laboranten und die Kontaktdaten des Labors, die Testmethode (PCR, TMA oder LAMP) und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.spth.gob.es/. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Dies kann ebenfalls via App (https://www.spth.gob.es) erfolgen. Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Seit dem 23.11.2020 müssen Reisende aus Risikogebieten bereits im Ausfüllprozess angeben, dass sie ein negatives PCR-Testergebnis besitzen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Kanarische Inseln:
Alle Reisenden (ab 6 Jahren) aus Risikogebieten benötigen seit dem 23.11.2020 einen PCR-, TMA- oder LAMP-Test zur Einreise nach Spanien (siehe vorheriger Abschnitt). Diese Regelung gilt unabhängig des nachfolgenden Absatzes.
Zusätzlich müssen alle Reisenden (auch Reisende, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, jedoch mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren) auf die Kanaren den negativen COVID-Test beim Einchecken in ihre Unterkunft vorweisen. Zum Zeitpunkt des Check-ins darf der Test nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden sowohl PCR- und TMA-Tests als auch Antigen-Schnelltests von Reisenden aus Nicht-Risikogebieten anerkannt, allerdings müssen der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein. Der Test sollte im Abreiseland durchgeführt, kann aber auch nach der Einreise in hierzu autorisieren Teststationen vorgenommen werden. Die Testkosten trägt der Reisende. Reisende müssen zudem die spanische Corona-App während ihres Aufenthalts auf den Kanaren aktiviert haben und dürfen diese erst 15 Tage nach ihrer Rückkehr wieder deaktivieren.

Balearische Inseln:
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland, siehe vorheriger Abschnitt.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisende aus Risikogebieten benötigen kein negatives PCR-Testergebnis, sofern sie den Transitbereich nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt für Passagiere von Transitflügen aus Großbritannien, diese benötigen bis auf Weiteres ein maximal 72 Stunden altes, negatives Testergebnis (PCR, TMA oder LAMP). Zudem darf die Transitdauer in diesem Fall 24 Stunden nicht überschreiten. Reisenden aus Großbritannien wird der Transit derzeit nur gestattet, wenn diese in ein Land außerhalb des Schengenraums weiterreisen. Transitreisende müssen nicht das Einreiseformular ausfüllen.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann innerhalb des Landes zu abweichenden Regelungen in den autonomen Gebieten sowie auf den Balearen und Kanaren kommen. Aufgrund ihrer Infektionszahlen unterliegen derzeit die meisten Gebiete auf dem Festland strengen Beschränkungen.
- Notstand: bis voraussichtlich zum 9 Mai 2021
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch in privaten Verkehrsmitteln sofern die Personen nicht im selben Haushalt leben
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - ab 4 bis 6 Personen
- App: https://radarcovid.gob.es
- Rauchverbot auch im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht garantiert werden kann

Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.

Risikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link: https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.


Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 11.03.2021 16:23 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen ändern können. Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder telefonisch unter der Rufnummer: 030-5000 2000 abfragen. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich bitte an die zuständige Botschaft. Beachten Sie zudem eventuelle Bearbeitungszeiten bei der Beantragung Ihrer Einreisedokumente.

Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU.

Bitte erkundigen Sie sich ebenfalls im Internet unter www.auswaertiges-amt.de über die aktuellen medizinischen Hinweise des Landes.

Leider vorübergehend nicht buchbar

Bewertung für sonnenklar.TV - EUVIA Travel GmbH

ekomi.jpg
4.5 von 5 Sternen

aus 19 Bewertungen

(letzte 12 Monate)


25.12.2024